Nach dem BKrFQG müssen alle gewerblich reisenden Güter- und Personenkraftfahrer, die Fahrzeuge führen, die einen C/CE-, C1/C1E-, D/DE- oder D1/D1E-Führerschein erfordern, regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Das sind 5 Module à 7 Stunden.
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Fahrschule Tischmacher GmbH
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